Zum Hauptinhalt springen

Erste Hilfe für Führerschein, Beruf und Alltag

Im Notfall zählt jede Minute – und Ihr Handeln kann den entscheidenden Unterschied machen. Mit unseren Erste-Hilfe-Ausbildungen lernen Sie, in Notsituationen ruhig, sicher und kompetent zu reagieren. Praxisorientiert, verständlich und für alle geeignet – vom Führerschein bis zur betrieblichen Ersthelferausbildung.

Ausbildung in Erste Hilfe

Anmeldung als Privatperson

Teilnehmende, die sich als Privatperson angemeldet haben, müssen vor Ort in Bar bezahlen. Privat-Anmeldungen können nachträglich nicht bei der BG an- oder umgemeldet werden!

Anmeldung als betriebliche Ausbildung

Für die Anmeldung benötigen wir Termin/Name/Vorname/Geb.-Datum und die Angabe zur Berufsgenossenschaft (BG) an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Die Mitgliedsnummer der BG wird noch nicht benötigt. Wenn Sie Hilfe bei der Anmeldung benötigen, wenden Sie sich bitte an die für Erste Hilfe beauftragte Person in Ihrer Firma! Von ihr erhalten Sie alle wichtigen Anmeldedaten.

Sie erhalten von uns mit der Terminbestätigung das BG-Abrechnungsformular, das ausgefüllt/gestempelt/unterschrieben im Original zum Kurs mitgebracht werden muss.

Mitglieder der Berufsgenossenschaften:

  • Alle Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (z. B. UK Nord, UK Post und Telekom, Unfallversicherung Bund und Bahn, GUV/LUKN)
  • BGN (BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe) und
  • BGW (BG Gesundheit und Wohlfahrtspflege)

müssen vorab bei ihrer BG eine Kostenübernahmezusage einholen. Sie erhalten diese nebst der TN-Liste von Ihrer BG – bitte bringen Sie diese Formulare zum Kurs mit!

Kontakt per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden >> https://www.bgn.de/
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden >> https://www.bgw-online.de/
  • UVB/LUK nutzen Sie bitte Ihr Antragsformular