Brandschutzhelfer
Ausbildung nach DGUV Information 205-023
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen auszubilden. Wir übernehmen das für Sie: kompakt an einem Vormittag, mit einer praktischen Löschübung für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer, und mit einer Bescheinigung für Ihre Dokumentation.
Die Pflicht zur Qualifizierung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz und aus § 22 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert sie in Punkt 7.3: Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen qualifizieren.
Als Richtwert gilt: Bei normaler Brandgefährdung ist ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Mehr kann erforderlich sein bei erhöhter Brandgefährdung, großer räumlicher Ausdehnung, Publikumsverkehr oder wenn viele Menschen anwesend sind, die sich nicht selbst retten können. Denken Sie außerdem an Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit: An jedem Tag und in jeder Schicht muss die erforderliche Zahl tatsächlich vor Ort sein. Die genaue Anzahl ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns an.

Dieser Kurs kann ausschließlich vollständig gebucht werden.
Für geschlossene Gruppen und Inhouse-Kurse erstellen wir gerne ein Angebot.
Anders als bei der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer übernehmen die Unfallversicherungsträger die Kosten hier nicht. Sie gehören zu den Arbeitgeberpflichten und sind vom Unternehmen zu tragen. Die Ausbildung findet in der Arbeitszeit statt und darf für die Beschäftigten keine Kosten verursachen.
Nach diesen Vorgaben unterrichten wir
Grundlage ist die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung". Sie fordert mindestens zwei Unterrichtseinheiten Theorie zu je 45 Minuten und eine praktische Löschübung von 5 bis 10 Minuten je Teilnehmendem. Wir unterrichten in vier Unterrichtseinheiten, also drei Zeitstunden, und liegen damit bewusst über dem Mindestumfang. So löscht wirklich jede und jeder selbst und sieht nicht nur zu.
Die DGUV empfiehlt, die Ausbildung alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen, bei wesentlichen Änderungen im Betrieb auch früher.
Brandschutzhelfer ist nicht Brandschutzbeauftragter!
Kursinhalte
Theorie
Grundzüge des Brandschutzes, Verbrennungsvorgang, Brandklassen und passende Löschmittel; betriebliche Brandschutzorganisation, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne; Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen; Gefahren durch Brände, vor allem Brandrauch; Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Räumung.
Praxis
Auswahl des richtigen Löschers, sicheres Vorgehen beim Löschangriff, realitätsnahe Löschübung mit eigener Anwendung, Erkennen der Grenzen der eigenen Löschmöglichkeit.
Dozenten
Die Ausbildung wird von erfahrenem Fachpersonal aus dem Brandschutz mit entsprechender Qualifikation durchgeführt.
Zertifikat
Alle Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung, die dem Betrieb als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaft und Versicherer dient. Sie ersetzt nicht die schriftliche Bestellung durch den Unternehmer, eine Vorlage dafür geben wir Ihnen gerne mit.
Sie sollten mitbringen
- Dienstkleidung (empfohlen)
- Schreibmaterial (empfohlen)
Verpflegung
Kaffee und Wasser werden bereitgestellt. Bitte bringen Sie sich selbst Verpflegung mit oder nutzen Sie externe Optionen in der Umgebung.
Haftungsausschluss
Das Bildungszentrum übernimmt keine Haftung für:
- Schäden an privater Kleidung
- Schäden an elektronischen Geräten (z.B. Tablets, Laptops, Pads)
Wir empfehlen Ihnen, wertvolle Gegenstände sicher zu verwahren.
Termine und Anmeldung
Kontakt
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